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Barrierefreie Websites sind

Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen. Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.



Typische Einschränkungen sind z.B.:

  • Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen

  • Körperliche Beeinträchtigungen

  • Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit

  • Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren

Was versteht man unter einer barrierefreien Website?

Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:

  • Verwendung von klarer und einfacher Sprache

  • Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos

  • Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung

  • Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.


Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:

Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:

  • Öffentlicher Nahverkehr

  • Gesetzliche Krankenkassen

  • Kassenärztliche Vereinigungen

  • Ärztekammern

  • Gerichte und Justizbehörden

  • Sozialversicherungen

  • Industrie- und Handelskammern

  • Hochschulen

  • Sparkassen

  • Zweckverbände


Welchen Nutzen hat eine barrierefreie Webseite?

Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:

  • Verbesserte Usability

  • Erhöhte Reichweite

  • Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
     



Checkliste für Barrierefreiheit: Wie wird eine Website barrierefrei?
Die wichtigsten Punkte, die ihr für eure Website beachten solltet, um diese barrierefrei zu gestalten:

Barrierefreies Webdesign

  • Wichtig sind flexible Farbspektren und klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund.

  • Achtet auf eine klare Struktur und aussagekräftige Headlines.

  • Verwendet einheitliche und ausreichend große Buttons und Teaser.

  • Eure Schriften sollten ausreichend groß und nicht zu dünn sein.

Barrierefreie Texte

  • Eure Texte sollten in einfacher Sprache geschrieben sein.

  • Achtet auf eine leicht verständliche Gliederung mit kompakten Absätzen.

Funktionalitäten barrierefrei gestalten

  • Ermöglicht die Bedienung eurer Website über die Tastatur (statt nur Mausbedienung).

  • Achtet auf klare und aussagekräftige Headlines.

  • Bilder, Grafiken und Formulare sollten eindeutige bezeichnet werden.

  • Links sollten ebenfalls aussagekräftige Texte beinhalten.

Barrierefreie Videos und Audiodateien

  • Eure Videos sollten immer mit einem Untertitel abspielbar sein.

  • Für Audiodateien sollten Transkripte oder Zusammenfassungen verfügbar sein.

  • Stellt Audiobeschreibungen für Videos bereit.

  • Nutzt für multimediale Inhalte gut erkennbare Icons zur Steuerung (Play, Stop, etc.)

Über die Anfänge der Konzentrationslager in Sachsen

Dr. Hans Brenner und seine 50 Mitstreiter haben ein umfangreiches Werk über die Anfänge der Konzentrationslager in Sachsen vorgelegt. Die Neuerscheinung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wirft ein neues Licht auf die Zeit der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 in Sachsen. Zu den Themen zählen das System der Frühen Konzentrationslager von 1933 bis 1937 (mit mindestens 80 sächsischen Städten und Gemeinden), die politischen Prozesse gegen Gegner des NS-Systems, Opferschicksale aus den verschiedenen Verfolgten-Gruppen und die als Todesmärsche bezeichneten Evakuierungsmärsche aus Konzentrationslagern und deren Außenlagern ab Herbst/Winter 1944 über sächsisches Territorium. Mit einem umfangreichen Datenanhang und vier thematischen Karten liefert das Buch neuestes Forschungsmaterial für die sächsische Heimat- und Landesgeschichte. Brenner, Hans / Heidrich, Wolfgang / Müller, KlausDieter / Wendler, Dietmar (Hrsg.) NS-Terror und Verfolgung in Sachsen. Von den Frühen Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 2018, 624 S